LUBRIFIANT ADHESIF CHAINES_Spraydose_Deutsch

EG-Sicherheitsdatenblatt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Art.31

Produktname : LUBRIFIANT ADHESIF CHAINES Erstellt/Überarbeitet am: 06.06.11 Version : 1.0
Ref.Nr.: BDS000102_4_20110606 Ersetzt Fassung vom: AB32950

 
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
 
1.1. Produktidentifikator
 
 
LUBRIFIANT ADHESIF CHAINES
Spraydose
 
1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
 
Schmierstoff
 
1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
 
 
CRC Industries Europe bvba
Touwslagerstraat 1
9240 Zele
Belgium
Tel.: +32(0)52/45.60.11
Fax.: +32(0)52/45.00.34
E-mail : hse@crcind.com
 
TochtergesellschaftenTelFax
CRC Industries Finland OyAsemanrinne 13, 08500 Lohja as.00358/(19)32.92100358/(19)383.676
CRC Industries FranceZI du Val d'Argent B.P.90028, 12, Bld des Martyrs de Chateaubriant, 95102 Argenteuil Cedex01.34.11.20.0001.34.11.09.96
CRC Industries Deutschland GmbHSüdring 9, D-76473 Iffezheim(07229) 303.0(07229)30 32 66
CRC INDUSTRIES IBERIA S.L.U.GREMIO DEL CUERO-PARC.96, POLIGONO INDUSTR. DE HONTORIA, 40195 SEGOVIA0034/921.427.5460034/921.436.270
CRC Industries SwedenKryptongatan 14, 431 53 Mölndal0046/31 706 84 800046/31 27 39 91
 
1.4. Notrufnummer
 
 
CRC Industries Europe, Belgium: Tel.: +32(0)52/45.60.11 (Büroöffnungszeiten)
Belgien: Giftinformationszentrum: 070 - 245 245
die Schweiz: Notfallnummer des STIZ (Schweizer Toxikoloisches Informationszentrum): 145
 
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
 
2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs
 
Klassifizierung gemäß 67/548/EEC oder 1999/45/EC
 
Gesundheit: Nicht klassifiziert
Physikalisch: HOCHENTZÜNDLICH
Umwelt: R52/53: Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
 
2.2. Kennzeichnungselemente
 
Warnsymbole : HOCHENTZÜNDLICH
 
R-Sätze (Gefahren) : R52/53: Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
S-Sätze (Sicherheit) : S2: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
 S16: Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen.
 S23: Dampf/Aerosol nicht einatmen.
 S35: Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
 S51: Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden.
Zusätzliche Kennzeichnungselemente
nach Aerosolrichtlinie 75/324/EC:
Behälter steht unter Druck. Vor Sonnenbestrahlung und Temperaturen über 50°C schützen. Auch nach Gebrauch nicht gewaltsam öffnen oder verbrennen. Nicht gegen Flamme oder auf glühenden Gegenstand sprühen.
 Ohne ausreichende Lüftung Bildung explosionsfähiger Gemische möglich.
 
2.3. Sonstige Gefahren
 
Keine
 
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
 
3.1. Stoffe
 
Nicht anwendbar.
 
3.2. Gemische
 
 
Gefährlicher StoffCAS-Nr.EC-nrw/w %SymbolR-Sätze*Anmerkungen
Kohlenwasserstoffe, C3-4-reich,Erdöldestillat Gase aus der Erdölverarbeitung (1,3-Butadien < 0.1%)68512-91-4270-990-9>50F+12K
Rückstandsöle (Erdöl), Lösungsmittel-entwachste; Grundöl - nicht spezifiziert64742-62-7265-166-010-30B,L
Naphtha (Erdöl), mit Wasserstoff behandelte leichte 64742-49-0265-151-9<15F,Xn,N11-38-51/53-65-67B,P
Phosphoric acid, C8-16-alkyl esters, reaction products with (Z)-N-9-octadecenyl-1,3-propanediamine90506-47-1291-909-31-5NR51/53
Erläuterungen
B : Stoffe mit nationalen Arbeitsplatz-Grenzwerten
K : Nicht als krebserzeugend klassifiziert. Der Stoff enthält weniger als 0,1 Gew.% 1,3-Butadien (Einecs-Nr. 203-450-8)
L : Nicht als krebserzeugend klassifiziert. Der Stoff enthält weniger als 3 % DMSO-Extrakt, gemessen nach IP 346.
P : Nicht als krebserzeugend klassifiziert. Der Stoff enthält weniger als 0,1 Gew.% Benzol (Einecs-Nr. 200-753-7)
(* Erläuterung der Sätze: siehe Kapitel 16)
 
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
 
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
 
Augenkontakt : Falls die Substanz in die Augen gelangt ist, mit reichlich Wasser auswaschen
 Ärztlich behandeln lassen, falls die Reizung anhält
Hautkontakt : Alle verunreinigten Kleidungsstücke unverzüglich ausziehen und die betroffenen Hautstellen ausgiebig mit Wasser nass halten. Nachher mit Seife und Wasser waschen
 Ärztlich behandeln lassen, falls die Reizung andauert
Einatmen : Den Patienten an die frische Luft bringen
 Bei Unwohlsein ärztlich behandeln lassen
Verschlucken : Verschlucken ist nicht wahrscheinlich
 Nach versehentlichem Verschlucken nicht zum Erbrechen bringen und ärztlichen Rat einholen.
 
 
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
 
Einatmen : Übermäßiges Einatmen der Lösungsmitteldämpfe kann Übelkeit, Kopfschmerzen und Schwindel hervorrufen
Verschlucken : Kann zur chemischen Pneumonie führen.
 Symptome: Halsschmerzen, Unterleibsschmerz, Übelkeit, Erbrechen.
Hautkontakt : Kann Irritationen verursachen.
 Symptome: Rötung und Schmerzen
Augenkontakt : Kann Irritationen verursachen.
 Symptome: Rötungen und Schmerzen
 
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
 
Allgemeine Hinweise : Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen (wenn möglich dieses Etikett vorzeigen)
 Bei ungewöhnlichen oder andauernden Symptomen immer ärztlichen Rat einholen
 
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
 
5.1. Löschmittel
 
Schaum, Kohlendioxyd oder Löschpulver
 
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
 
Spraydosen können beim Erwärmen über 50°C explodieren
Bildet gefährliche Zersetzungsprodukte
CO,CO2
 
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
 
Den (die) Behälter, der (die) dem Brand ausgesetzt ist (sind), durch Bespritzen mit Wasser kühl halten
Bei Brandfall den Rauch nicht einatmen
 
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
 
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
 
Alle Zündquellen ausschalten
Für gute Belüftung sorgen
Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen.
 
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
 
Eindringen ins Abwasser, Grundwasser, Oberflächengewässer und Erdreich verhindern.
Falls verschmutztes Wasser in die Kanalisation oder in Fliessgewässer gerät, sind die betreffenden Behörden unverzüglich zu informieren
 
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
 
Verschüttete Substanz mit inertem Material aufnehmen
In geeigneten Behälter geben
 
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
 
Für weitere Informationen siehe Abschnitt 8
 
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
 
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
 
Von Hitze und Zündquellen fernhalten
Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen
Geräte sollten geerdet sein
Explosionsgeschützte elektrische Betriebsmittel/Lüftungsanlagen/Beleuchtung verwenden.
Nur funkenfreies Werkzeug verwenden.
Dampf oder Aerosol nicht einatmen.
Für gute Belüftung sorgen
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Nach dem Gebrauch sorgfältig waschen
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
 
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
 
Behälter steht unter Druck. Vor Sonnenbestrahlung und Temperaturen über 50°C schützen.
An einem kühlen, trockenen und gut gelüfteten Ort aufbewahren
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
 
7.3. Spezifische Endanwendungen
 
Schmierstoff
 
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
 
8.1. Zu überwachende Parameter
 
Arbeitsplatz Grenzwerte :
 
 
Gefährlicher StoffCAS-Nr.Methode
Nationale Arbeitsplatzgrenzwerte von, België, Belgique, Belgien
2,6-di-tert-butyl-p-cresol128-37-0AGW/MAK10 mg/m3
Rückstandsöle (Erdöl), Lösungsmittel-entwachste; Grundöl - nicht spezifiziert64742-62-7AGW/MAK5 MGM3(OIL)
STEL10 MGM3(OIL)
 
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
 
Technische Schutzmaßnahmen : Für gute Belüftung sorgen
 Von Hitze und Zündquellen fernhalten
 Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen
Persönliche Schutzmaßnahmen : Bei der Handhabung des Produktes sind Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Haut- und Augenkontakt zu treffen.
 Für gute Belüftung sorgen
Atmung : Bei unzureichender Belüftung Atemschutzgerät anlegen.
Atemschutzmasken gegen organische Gase- und Dämpfe (Filter A oder AX)
Haut und Hände : Bei der Verarbeitung geeignete Schutzhandschuhe tragen.
(Nitril)
Augen : Eine Schutzbrille tragen.
 
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
 
9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
 
Form : Aggregatzustand : Flüssigkeit unter Druck.
Farbe : Blau.
Geruch : Lösungsmittel.
pH : Nicht anwendbar.
Siedepunkt/-bereich : Nicht verfügbar.
Flammpunkt : < 0 °C
Verdunstungszahl : Nicht verfügbar.
Explosionsgrenze : Obere Grenze : Nicht verfügbar.
Untere Grenze : Nicht verfügbar.
Dampfdruck : Nicht verfügbar.
Relative Dichte : 0, 81 (@ 20°C).
Löslichkeit in Wasser : Nicht verfügbar.
Selbstentzündungstemperatur: > 200 °C
Viskosität : Nicht verfügbar.
 
9.2. Sonstige Angaben
 
Keine Informationen verfügbar
 
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
 
10.1. Reaktivität
 
Bei bestimmungsgemäßer Verwendung sind keine gefährlichen Reaktionen bekannt
 
10.2. Chemische Stabilität
 
Stabil
 
10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
 
Bei bestimmungsgemäßer Verwendung sind keine gefährlichen Reaktionen bekannt
 
10.4. Zu vermeidende Bedingungen
 
Überhitzung vermeiden
 
10.5. Unverträgliche Materialien
 
Stark oxydierendes Mittel
 
10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte
 
CO,CO2
 
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
 
11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen
 
Einatmen : Einatmung der Dämpfe des Lösungsmittels können Übelkeit, Kopfschmerzen und Schwindel hervorrufen
Verschlucken : Kann zu Magendarmstörungen führen
Hautkontakt : Verlängerter Kontakt mit der Haut erzeugt Hautentfettung, die zu Reizung und in einzelnen Fällen zu Dermatitis führt
 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
Augenkontakt : Kann Irritationen verursachen.
 
Toxikologische Daten :
 
 
Keine Informationen verfügbar
 
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
 
12.1. Toxizität
 
R52/53: Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
 
Ecotoxikologische Daten :
 
 
Keine Informationen verfügbar
 
12.2. Persistenz und Abbaubarkeit
 
Keine experimentellen Daten verfügbar
 
12.3. Bioakkumulationspotenzial
 
Keine experimentellen Daten verfügbar
 
12.4. Mobilität im Boden
 
Nicht löslich in Wasser
 
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
 
Keine Informationen verfügbar
 
12.6. Andere schädliche Wirkungen
 
Keine experimentellen Daten verfügbar
 
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
 
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
 
Produkt : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
 Nicht in die Kanalisation oder die Umwelt ableiten, an genehmigte Sondermüllsammelstelle abgeben.
Verunreinigte Verpackung : Beseitigung muss in Übereinstimmung mit der örtlichen, regionalen oder nationalen Gesetzgebung erfolgen
 
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
 
14.1. UN-Nummer
 
UN-Nummer : 1950
 
14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
 
Ordnungsgemäße Versandbezeichnung: DRUCKGASPACKUNGEN
 
14.3. Transportgefahrenklassen
 
Klasse: 2.1
ADR/RID - Klassifizierungscode: 5F
 
14.4. Verpackungsgruppe
 
Verpackungsgruppe: Nicht anwendbar.
 
14.5. Umweltgefahren
 
ADR/RID - Umweltgefährdend: Nein
IMDG - Marine pollutant: No
ADR/RID - Umweltgefährdend: Nein
 
14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
 
ADR/RID - Tunnelkategorie: (D)
IMDG - Ems: F-D, S-U
IATA/ICAO - PAX: 203
IATA/ICAO - CAO 203
 
14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code
 
Nicht anwendbar.
 
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
 
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
 
Das Sicherheitsdatenblatt wurde auf Grundlage aktueller europäischer Verordnungen erstellt.
Richtlinie 2008/47/EC zur Anpassung der Aerosolrichtlinie 75/324/EEC.
Richtlinien 99/45/EU

 
Nationale Daten(DE) Deutschland
Wassergefährdungsklasse2 (Wassergefährdend)
 
15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung
 
Keine Informationen verfügbar
 
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
 
*Erläuterung der R-Sätze: R11: Leichtentzündlich.
 R12: Hochentzündlich.
 R38: Reizt die Haut.
 R65: Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen.
 R67: Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
 R51/53: Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
 RR51/53
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