RUST REMOVER_Literware_Deutsch

EG-Sicherheitsdatenblatt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Art.31

Produktname : RUST REMOVER Erstellt/Überarbeitet am: 02.12.11 Version : 1.0
Ref.Nr.: BDS000961_4_20111202 Ersetzt Fassung vom: BB14600

 
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
 
1.1. Produktidentifikator
 
 
RUST REMOVER
Literware
 
1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
 
Entfernt Rost und Oxid
 
1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
 
 
CRC Industries Europe bvba
Touwslagerstraat 1
9240 Zele
Belgium
Tel.: +32(0)52/45.60.11
Fax.: +32(0)52/45.00.34
E-mail : hse@crcind.com
 
TochtergesellschaftenTelFax
CRC Industries Finland OyAsemanrinne 13, 08500 Lohja+358/(19)32.921+358/(19)383.676
CRC Industries France6, avenue du marais, B.P. 90028, 95102 Argenteuil Cedex01.34.11.20.0001.34.11.09.96
CRC Industries Deutschland GmbHSüdring 9, D-76473 Iffezheim(07229) 303.0(07229)30 32 66
CRC INDUSTRIES IBERIA S.L.U.GREMIO DEL CUERO-PARC.96, POLIGONO INDUSTR. DE HONTORIA, 40195 SEGOVIA0034/921.427.5460034/921.436.270
CRC Industries SwedenKryptongatan 14, 431 53 Mölndal0046/31 706 84 800046/31 27 39 91
 
1.4. Notrufnummer
 
 
CRC Industries Europe, Belgium: Tel.: +32(0)52/45.60.11 (Büroöffnungszeiten)
Belgien: Giftinformationszentrum: 070 - 245 245
die Schweiz: Notfallnummer des STIZ (Schweizer Toxikoloisches Informationszentrum): 145
 
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
 
2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs
 
Klassifizierung gemäß 67/548/EEC oder 1999/45/EC
 
Gesundheit: R34: Verursacht Verätzungen.
Physikalisch: Nicht klassifiziert
Umwelt: Nicht klassifiziert
Weitere Gefahren : Nicht klassifiziert
 
2.2. Kennzeichnungselemente
 
Enthält:
Phosphorsäure
Warnsymbole : C : ÄTZEND
 
R-Sätze (Gefahren) : R34: Verursacht Verätzungen.
S-Sätze (Sicherheit) : S1/2: Unter Verschluss und für Kinder unzugänglich aufbewahren.
 S26: Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren.
 S28: Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser.
 S36/37/39: Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen.
 S45: Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen).
 
Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien: nichtionische Tenside< 5 %
 
2.3. Sonstige Gefahren
 
Keine
 
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
 
3.1. Stoffe
 
Nicht anwendbar.
 
3.2. Gemische
 
 
Gefährlicher StoffCAS-Nr.EC-nrw/w %SymbolR-Sätze*Anmerkungen
Phosphorsäure7664-38-2231-633-230-60C34A
1-Methoxy-2-propanol; Propylenglykolmonomethylether107-98-2203-539-11-510-67A
Erläuterungen
A : Stoffe mit europäischen Arbeitsplatz-Grenzwerten
 
Gefährlicher StoffRegistrierungsnummerCAS-Nr.EC-nrw/w %Gefahrenklasse und -kategorieGefahrenhinweiseAnmerkungen
Phosphorsäure7664-38-2231-633-230-60Skin Corr. 1BH314A
Erläuterungen
A : Stoffe mit europäischen Arbeitsplatz-Grenzwerten
(* Erläuterung der Sätze: siehe Kapitel 16)
 
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
 
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
 
Augenkontakt : Falls die Substanz in die Augen gelangt ist, während mindestens 15 Minuten reichlich mit Wasser auswaschen
 Eventuell Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen.
 Unverzüglich ärztlich behandeln lassen
Hautkontakt : Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.
 Mit Wasser und Seife abwaschen.
 Unverzüglich ärztlich behandeln lassen
Einatmen : Den Patienten an die frische Luft bringen
 Bei Unwohlsein ärztlich behandeln lassen
Verschlucken : Den Mund mit Wasser ausspülen (nicht schlucken)
 Beim Verschlucken nicht zum Erbrechen bringen
 Ärztlichen Rat einholen
 
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
 
Einatmen : Symptome: Halsentzündung, Husten
Verschlucken : Symptome: Halsschmerzen, Unterleibsschmerz, Übelkeit, Erbrechen.
Hautkontakt : Verursacht Verätzungen
 Symptome: Rötung und Schmerzen
Augenkontakt : Verursacht Verätzungen
 Symptome: Rötungen und Schmerzen, Beeinträchtigungen der Sehkraft
 
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
 
Allgemeine Hinweise : Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen (wenn möglich dieses Etikett vorzeigen)
 Bei ungewöhnlichen oder andauernden Symptomen immer ärztlichen Rat einholen
 
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
 
5.1. Löschmittel
 
Schaum, Kohlendioxyd oder Löschpulver
 
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
 
Kann bei Brand schädliche und giftige Rauchgase abgeben
Reagiert heftig mit Wasser.
 
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
 
Den (die) Behälter, der (die) dem Brand ausgesetzt ist (sind), durch Bespritzen mit Wasser kühl halten
Bei Brandfall den Rauch nicht einatmen
Atemschutzgerät tragen
 
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
 
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
 
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Für gute Belüftung sorgen
Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzbrille/ Gesichtsschutz tragen.
 
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
 
Eindringen ins Abwasser, Grundwasser, Oberflächengewässer und Erdreich verhindern.
 
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
 
Verschüttete Substanz mit Erde oder Sand absorbieren
Verschmutzte Flächen mit Wasser und Reinigungsmittel waschen
 
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
 
Für weitere Informationen siehe Abschnitt 8
 
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
 
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
 
Dampf oder Aerosol nicht einatmen.
Für gute Belüftung sorgen
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Nach dem Gebrauch sorgfältig waschen
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
Augenspülflaschen bereithalten
 
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
 
Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
 
7.3. Spezifische Endanwendungen
 
Entfernt Rost und Oxid
 
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
 
8.1. Zu überwachende Parameter
 
Arbeitsplatz Grenzwerte :
 
 
Gefährlicher StoffCAS-Nr.Methode
Arbeitsplatzgrenzwerte der EU:
1-Methoxy-2-propanol; Propylenglykolmonomethylether107-98-2AGW/MAK100 ppm
STEL150 ppm
Phosphorsäure7664-38-2AGW/MAK1 mg/m3
STEL2 mg/m3
Nationale Arbeitsplatzgrenzwerte von, Oesterreich
1-Methoxy-2-propanol; Propylenglykolmonomethylether107-98-2AGW/MAK50 ppm
Nationale Arbeitsplatzgrenzwerte von, België, Belgique, Belgien
1-Methoxy-2-propanol; Propylenglykolmonomethylether107-98-2AGW/MAK100 ppm
STEL150 ppm
Phosphorsäure7664-38-2AGW/MAK1 mg/m3
STEL2 mg/m3
Nationale Arbeitsplatzgrenzwerte von, Schweiz, Svizzera, Suisse
1-Methoxy-2-propanol; Propylenglykolmonomethylether107-98-2AGW/MAK100 ppm
Nationale Arbeitsplatzgrenzwerte von, Deutschland
1-Methoxy-2-propanol; Propylenglykolmonomethylether107-98-2AGW/MAK100 ppm
 
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
 
Technische Schutzmaßnahmen : Für gute Belüftung sorgen
Persönliche Schutzmaßnahmen : Bei der Handhabung des Produktes sind Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Haut- und Augenkontakt zu treffen.
Für gute Belüftung sorgen
Atmung : Bei unzureichender Belüftung Atemschutzgerät anlegen.
Atemschutzgerät mit ABEK Kartusche in Kombination mit einem ölgeprüften Feststoff und einem Flüssigpartikelfilter.
Haut und Hände : Bei der Verarbeitung geeignete Schutzhandschuhe tragen.
(Neopren)
Augen : Eine Schutzbrille tragen.
 
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
 
9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
 
Form : Aggregatzustand : Flüssigkeit.
Farbe : Farblos.
Geruch : Charakteristischer Geruch.
pH : 1
Siedepunkt/-bereich : 108 °C
Flammpunkt : Keine
Verdunstungszahl : Nicht anwendbar.
Explosionsgrenze : Obere Grenze : Nicht verfügbar.
Untere Grenze : Nicht verfügbar.
Dampfdruck : Nicht anwendbar.
Relative Dichte : 1.3 g/cm3 (@ 20°C).
Löslichkeit in Wasser : Nicht löslich in Wasser
Selbstentzündungstemperatur: > 200 °C
Viskosität : Nicht verfügbar.
 
9.2. Sonstige Angaben
 
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
 
10.1. Reaktivität
 
Greift Metalle an.
 
10.2. Chemische Stabilität
 
Stabil
 
10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
 
Bei Brandfall den Rauch nicht einatmen
Kann bei Brand schädliche und giftige Rauchgase abgeben
 
10.4. Zu vermeidende Bedingungen
 
Frost
Hitze
 
10.5. Unverträgliche Materialien
 
Säuren und Alkalien
Wasser
Greift Metalle an.
 
10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte
 
CO,CO2
 
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
 
11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen
 
Hautkontakt : Verursacht Verätzungen
Augenkontakt : Verursacht Verätzungen.
 
Toxikologische Daten :
 
 
Keine Informationen verfügbar
 
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
 
12.1. Toxizität
 
Nicht klassifiziert
 
Ecotoxikologische Daten :
 
 
Keine Informationen verfügbar
 
12.2. Persistenz und Abbaubarkeit
 
Keine experimentellen Daten verfügbar
 
12.3. Bioakkumulationspotenzial
 
Keine experimentellen Daten verfügbar
 
12.4. Mobilität im Boden
 
Nicht löslich in Wasser
 
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
 
Keine Informationen verfügbar
 
12.6. Andere schädliche Wirkungen
 
Keine experimentellen Daten verfügbar
 
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
 
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
 
Produkt : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
Nicht in die Kanalisation oder die Umwelt ableiten, an genehmigte Sondermüllsammelstelle abgeben.
Verunreinigte Verpackung : Beseitigung muss in Übereinstimmung mit der örtlichen, regionalen oder nationalen Gesetzgebung erfolgen
 
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
 
14.1. UN-Nummer
 
UN-Nummer : 1805
 
14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
 
Ordnungsgemäße Versandbezeichnung: PHOSPHORSÄURE, LÖSUNG
 
14.3. Transportgefahrenklassen
 
Klasse: 8
ADR/RID - Klassifizierungscode: C1
 
14.4. Verpackungsgruppe
 
Verpackungsgruppe: III
 
14.5. Umweltgefahren
 
ADR/RID - Umweltgefährdend: Nein
IMDG - Marine pollutant: No
ADR/RID - Umweltgefährdend: Nein
 
14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
 
ADR/RID - Tunnelkategorie: (E)
IMDG - Ems: F-A, S-B
IATA/ICAO - PAX: 819
IATA/ICAO - CAO 821
 
14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code
 
Nicht anwendbar.
 
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
 
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
 
Das Sicherheitsdatenblatt wurde auf Grundlage aktueller europäischer Verordnungen erstellt.
Richtlinien 99/45/EU
Verordnung EG Nr 1272/2008
Verordnung EG Nr 1907/2006 (REACH)

 
Nationale Daten(DE) Deutschland
Wassergefährdungsklasse1 (Schwach wassergefährdend)
 
15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung
 
Keine Informationen verfügbar
 
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
 
*Erläuterung der R-Sätze: R10: Entzündlich.
 R34: Verursacht Verätzungen.
 R67: Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
*Erläuterung der Gefahrenhinweise: H314 : Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis.
Dieses Datenblatt darf ohne schriftliche Genehmigung von CRC nur vollständig und in vorliegender Form kopiert oder weitergegeben werden.