R 110 FG_Spraydose_Deutsch
EG-Sicherheitsdatenblatt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Art.31

Produktname : R 110 FG Erstellt/Überarbeitet am: 23.04.12 Version : 1.1
Ref.Nr.: BDS001100_4_20120423 (GE) Ersetzt Fassung vom: BDS001100_20120109

 
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
 
1.1. Produktidentifikator
 
 
R 110 FG
Spraydose
 
1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
 
Lösemittel
 
1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
 
 
CRC Industries Europe bvba
Touwslagerstraat 1
9240 Zele
Belgium
Tel.: +32(0)52/45.60.11
Fax.: +32(0)52/45.00.34
E-mail : hse@crcind.com
 
TochtergesellschaftenTelFax
CRC Industries Finland OyLaurinkatu 57 A 23 B, 08100 Lohja+358/(19)32.921+358/(19)383.676
CRC Industries France6, avenue du marais, B.P. 90028, 95102 Argenteuil Cedex01.34.11.20.0001.34.11.09.96
CRC Industries Deutschland GmbHSüdring 9, D-76473 Iffezheim(07229) 303.0(07229)30 32 66
CRC INDUSTRIES IBERIA S.L.U.GREMIO DEL CUERO-PARC.96, POLIGONO INDUSTR. DE HONTORIA, 40195 SEGOVIA0034/921.427.5460034/921.436.270
CRC Industries SwedenLaxfiskevägen 16, 433 38 Partille0046/31 706 84 800046/31 27 39 91
 
1.4. Notrufnummer
 
 
CRC Industries Europe, Belgium: Tel.: +32(0)52/45.60.11 (Büroöffnungszeiten 9-16 Uhr)
Belgien: Giftinformationszentrum: 070 - 245 245
die Schweiz: Notfallnummer des STIZ (Schweizer Toxikoloisches Informationszentrum): 145
 
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
 
2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs
 
Klassifizierung gemäß 67/548/EEC oder 1999/45/EC
 
Gesundheit: R67: Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Physikalisch: HOCHENTZÜNDLICH
Umwelt: R52/53: Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
 
2.2. Kennzeichnungselemente
 
Warnsymbole : HOCHENTZÜNDLICH
 
R-Sätze (Gefahren) : R52/53: Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
 R67: Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
S-Sätze (Sicherheit) : S2: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
 S16: Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen.
 S23: Dampf/Aerosol nicht einatmen.
 S35: Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
 S51: Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden.
Zusätzliche Kennzeichnungselemente
nach Aerosolrichtlinie 75/324/EC:
Behälter steht unter Druck. Vor Sonnenbestrahlung und Temperaturen über 50°C schützen. Auch nach Gebrauch nicht gewaltsam öffnen oder verbrennen. Nicht gegen Flamme oder auf glühenden Gegenstand sprühen.
 Ohne ausreichende Lüftung Bildung explosionsfähiger Gemische möglich.
Andere zusätzliche Hinweise auf dem Etikett: Bemerkung: Zubereitungen, die als gesundheitsschädlich eingestuft sind, weil sie eine Aspirationsgefahr für den Menschen darstellen, müssen dann nicht mit dem R-Satz R65 gekennzeichnet werden, wenn sie in Aerosolpackungen oder Behältern mit versiegelter Sprühvorrichtung in den Verkehr gebracht werden. (siehe EU-Direktive 67/548 Anhang VI 9.4 und TRGS 200)
 
2.3. Sonstige Gefahren
 
Keine
 
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
 
3.1. Stoffe
 
Nicht anwendbar.
 
3.2. Gemische
 
 
Gefährlicher StoffCAS-Nr.EC-nrw/w %SymbolR-Sätze*Anmerkungen
Kohlenwasserstoffe, C3-4-reich,Erdöldestillat Gase aus der Erdölverarbeitung (1,3-Butadien < 0.1%)68512-91-4270-990-960-100F+12K
Kohlenwasserstoffe, C6, Isoalkane, < 5% n-Hexan-931-254-90-20F,Xn,N11-38-51/53-65-67B,P
Erläuterungen
B : Stoffe mit nationalen Arbeitsplatz-Grenzwerten
K : Nicht als krebserzeugend klassifiziert. Der Stoff enthält weniger als 0,1 Gew.% 1,3-Butadien (Einecs-Nr. 203-450-8)
P : Nicht als krebserzeugend klassifiziert. Der Stoff enthält weniger als 0,1 Gew.% Benzol (Einecs-Nr. 200-753-7)
(* Erläuterung der Sätze: siehe Kapitel 16)
 
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
 
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
 
Augenkontakt : Falls die Substanz in die Augen gelangt ist, mit reichlich Wasser auswaschen
 Ärztlich behandeln lassen, falls die Reizung anhält
Hautkontakt : Mit Wasser und Seife abwaschen.
 Ärztlich behandeln lassen, falls die Reizung andauert
Einatmen : Den Patienten an die frische Luft bringen
 Bei Unwohlsein ärztlich behandeln lassen
Verschlucken : Beim Verschlucken nicht zum Erbrechen bringen, weil die Gefahr von Aspiration in die Lungen besteht. Falls Aspiration vermutet wird, ist unverzügliche, ärztliche Behandlung erforderlich
 
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
 
Einatmen : Übermäßiges Einatmen der Lösungsmitteldämpfe kann Übelkeit, Kopfschmerzen und Schwindel hervorrufen
Verschlucken : Nach Erbrechen von verschlucktem Produkt ist Aspiration in die Lunge wahrscheinlich. Lösungsmittel können zur chemischen Pneumonie führen.
 Symptome: Halsschmerzen, Unterleibsschmerz, Übelkeit, Erbrechen.
Hautkontakt : Kann Irritationen verursachen.
 Symptome: Rötung und Schmerzen
Augenkontakt : Kann Irritationen verursachen.
 Symptome: Rötungen und Schmerzen
 
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
 
Allgemeine Hinweise : Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen (wenn möglich dieses Etikett vorzeigen)
 Bei ungewöhnlichen oder andauernden Symptomen immer ärztlichen Rat einholen
 
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
 
5.1. Löschmittel
 
Schaum, Kohlendioxyd oder Löschpulver
 
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
 
Spraydosen können beim Erwärmen über 50°C explodieren
Bildet gefährliche Zersetzungsprodukte
CO,CO2
 
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
 
Den (die) Behälter, der (die) dem Brand ausgesetzt ist (sind), durch Bespritzen mit Wasser kühl halten
Bei Brandfall den Rauch nicht einatmen
 
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
 
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
 
Alle Zündquellen ausschalten
Für gute Belüftung sorgen
Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen.
 
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
 
Eindringen ins Abwasser, Grundwasser, Oberflächengewässer und Erdreich verhindern.
Falls verschmutztes Wasser in die Kanalisation oder in Fliessgewässer gerät, sind die betreffenden Behörden unverzüglich zu informieren
 
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
 
Verschüttete Substanz mit inertem Material aufnehmen
 
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
 
Für weitere Informationen siehe Abschnitt 8
 
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
 
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
 
Von Hitze und Zündquellen fernhalten
Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen
Geräte sollten geerdet sein
Explosionsgeschützte elektrische Betriebsmittel/Lüftungsanlagen/Beleuchtung verwenden.
Nur funkenfreies Werkzeug verwenden.
Dampf oder Aerosol nicht einatmen.
Für gute Belüftung sorgen
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Nach dem Gebrauch sorgfältig waschen
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
 
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
 
Behälter steht unter Druck. Vor Sonnenbestrahlung und Temperaturen über 50°C schützen.
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
 
7.3. Spezifische Endanwendungen
 
Lösemittel
 
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
 
8.1. Zu überwachende Parameter
 
Arbeitsplatz Grenzwerte :
 
 
Gefährlicher StoffCAS-Nr.Methode
Nationale Arbeitsplatzgrenzwerte von, Oesterreich
Kohlenwasserstoffe, C6, Isoalkane, < 5% n-Hexan-AGW/MAK200 ppm
Nationale Arbeitsplatzgrenzwerte von, Schweiz, Svizzera, Suisse
Kohlenwasserstoffe, C6, Isoalkane, < 5% n-Hexan-AGW/MAK500 ppm
Nationale Arbeitsplatzgrenzwerte von, Deutschland
Kohlenwasserstoffe, C6, Isoalkane, < 5% n-Hexan-AGW/MAK1500 ppm
 
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
 
Technische Schutzmaßnahmen : Für gute Belüftung sorgen
 Von Hitze und Zündquellen fernhalten
 Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen
Persönliche Schutzmaßnahmen : Bei der Handhabung des Produktes sind Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Haut- und Augenkontakt zu treffen.
 Für gute Belüftung sorgen
Atmung : Bei unzureichender Belüftung Atemschutzgerät anlegen.
Atemschutzmasken gegen organische Gase- und Dämpfe (Filter A)
Haut und Hände : Bei der Verarbeitung geeignete Schutzhandschuhe tragen.
Augen : Eine Schutzbrille tragen nach Norm EN 166.
 
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
 
9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
 
(für Spraydose Daten for das Produkt ohne Treibmittel)
Form : Aggregatzustand : Flüssigkeit in Spraydose mit Propan/Butan als Treibmittel.
Farbe : Farblos.
Geruch : Lösungsmittel.
pH : Nicht anwendbar.
Siedepunkt/-bereich : Nicht verfügbar.
Flammpunkt : < 0 °C
Verdunstungszahl : Nicht anwendbar.
Explosionsgrenze : Obere Grenze : Nicht verfügbar.
Untere Grenze : Nicht verfügbar.
Dampfdruck : Nicht verfügbar.
Relative Dichte : 0.579 g/cm3 (@ 20°C).
Löslichkeit in Wasser : Nicht löslich in Wasser
Selbstentzündungstemperatur: Nicht verfügbar.
Viskosität : Nicht anwendbar.
 
9.2. Sonstige Angaben
 
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
 
10.1. Reaktivität
 
Bei bestimmungsgemäßer Verwendung sind keine gefährlichen Reaktionen bekannt
 
10.2. Chemische Stabilität
 
Stabil
 
10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
 
Bei bestimmungsgemäßer Verwendung sind keine gefährlichen Reaktionen bekannt
 
10.4. Zu vermeidende Bedingungen
 
Überhitzung vermeiden
 
10.5. Unverträgliche Materialien
 
Stark oxydierendes Mittel
 
10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte
 
CO,CO2
 
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
 
11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen
 
Einatmen : Einatmung der Dämpfe des Lösungsmittels können Übelkeit, Kopfschmerzen und Schwindel hervorrufen
Verschlucken : Nach Erbrechen von verschlucktem Produkt ist Aspiration in die Lunge wahrscheinlich. Lösungsmittel können zur chemischen Pneumonie führen.
Hautkontakt : Verlängerter Kontakt mit der Haut erzeugt Hautentfettung, die zu Reizung und in einzelnen Fällen zu Dermatitis führt
 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
Augenkontakt : Kann Irritationen verursachen.
 
Toxikologische Daten :
 
 
Keine Informationen verfügbar
 
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
 
12.1. Toxizität
 
R52/53: Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
 
Ecotoxikologische Daten :
 
 
Keine Informationen verfügbar
 
12.2. Persistenz und Abbaubarkeit
 
Keine experimentellen Daten verfügbar
 
12.3. Bioakkumulationspotenzial
 
Keine experimentellen Daten verfügbar
 
12.4. Mobilität im Boden
 
Nicht löslich in Wasser
 
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
 
Keine Informationen verfügbar
 
12.6. Endokrinschädliche Eigenschaften
 
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
 
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
 
Produkt : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
 Nicht in die Kanalisation oder die Umwelt ableiten, an genehmigte Sondermüllsammelstelle abgeben.
Verunreinigte Verpackung : Beseitigung muss in Übereinstimmung mit der örtlichen, regionalen oder nationalen Gesetzgebung erfolgen
 
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
 
14.1. UN-Nummer
 
UN-Nummer : 1950
 
14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
 
Ordnungsgemäße Versandbezeichnung: DRUCKGASPACKUNGEN
 
14.3. Transportgefahrenklassen
 
Klasse: 2.1
ADR/RID - Klassifizierungscode: 5F
 
14.4. Verpackungsgruppe
 
Verpackungsgruppe: Nicht anwendbar.
 
14.5. Umweltgefahren
 
ADR/RID - Umweltgefährdend: Nein
IMDG - Marine pollutant: No
ADR/RID - Umweltgefährdend: Nein
 
14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
 
ADR/RID - Tunnelkategorie: (D)
IMDG - Ems: F-D, S-U
IATA/ICAO - PAX: 203
IATA/ICAO - CAO 203
 
14.7. Massengutbeförderung auf dem Seeweg gemäß IMO-Instrumenten
 
Nicht anwendbar.
 
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
 
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
 
Das Sicherheitsdatenblatt wurde auf Grundlage aktueller europäischer Verordnungen erstellt.
Richtlinie 2013/10/EU, 2008/47/EC zur Anpassung der Aerosolrichtlinie 75/324/EEC.
Richtlinien 99/45/EU
Verordnung EG Nr 1907/2006 (REACH)

 
Nationale Daten(DE) Deutschland
Wassergefährdungsklasse2 (deutlich wassergefährdend)
 
15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung
 
Keine Informationen verfügbar
 
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
 
Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis.
Dieses Datenblatt darf ohne schriftliche Genehmigung von CRC nur vollständig und in vorliegender Form kopiert oder weitergegeben werden.